Storz Elektro- & Schweisstechnik
AGB
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© 2020 Storz Elektro- & Schweisstechnik
 

Anschrift

STORZ Elektro- & Schweißtechnik

Oliver Storz
Bahnhofstrasse 18
73066 Uhingen

Tel:  07161 / 98 8748 4
Fax:  07161 / 98 8748 5 
   
Email: info@elektro-storz.de 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung
(AGB’s im Anschluss)
Verbraucher haben binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, sofern die Bestellung im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Wird die Ware über eine bloße Funktionsprüfung hinaus genutzt, können dadurch entstehende Wertminderungen in Abzug gebracht werden. Bei Lieferung von Software ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden. Genauere Hinweise entnehmen Sie bitte den AGB’s.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäfte mit Verbraucher i.S.d. § 13BGB

1. Kaufvertrag:
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Storz Schweiß- & Elektrotechnik Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen:
Alle unsere Preise enthalten die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, Installations- und Schulungskosten etc. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.

Fälligkeit der Zahlung:
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Storz Schweiß- & Elektrotechnik über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

Zurückbehaltungsrecht:
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.

3. Lieferfrist:
Beginn der Lieferfrist:
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.
Verlängerung der Lieferfrist:
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
Lieferverzögerungen:
Lieferverzögerungen, die durch von uns nicht beherrschbaren Umständen, wie Naturkatastrophen, Rohstoff- oder Energiemangel, gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse.
Lieferungsverzug:
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften, ausgeschlossen.

4. Festgestellte Versandmängel:
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch Storz Schweiß- & Elektrotechnik mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.

5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen:
Widerrufsrecht:
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
Storz
Elektro & Schweißtechnik
Stuttgarter Straße 132 / 1
73066 Uhingen

Bei Ausübung des Widerrufsrechts, Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren noch Original verpackt sind.
Ausnahmen beim Widerrufsrecht:
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

6. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung:
Kulanzrücknahme:
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache Storz Schweiß- & Elektrotechnik nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der von Storz Schweiß- & Elektrotechnik veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- / Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungs-Betrags.

7. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Pfändungen:
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Weiterveräußerung der Kaufsache:
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktur-Endbetrages an uns ab.

8. Gewährleistung / Haftungsausschluss
Gewährleistung:
Wir gewährleisten für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 6 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
Ausschluss der Gewährleistung:
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Erlöschen der Gewährleistung:
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Storz Schweiß- & Elektrotechnik autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
Ansprüche aus Mängeln:
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.
Mängelbeseitigung:
Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Austausch:
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung / Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt.
Weitergehende Ansprüche:
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung:
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.

11. Verwendung von Kundendaten:
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
12. Ausfuhrgenehmigung:
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

13. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht:
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Göppingen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

Salvatorische Klausel:
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäfte mit Unternehmern i.S.d. § 14BGB

1. Allgemeines:
Für Verhandlungen und Abschlüsse mit uns gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Unsere Angebote einschließlich Preise erfolgen freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie uns schriftlich bestätigt sind oder Lieferung erfolgt ist. Mündliche Erklärungen oder Nebenabreden sind nur
wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Ein Abschluss bzw. Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinem übrigen Inhalt verbindlich.

2. Preise:
Unsere Preise gelten, wenn andere Abmachungen von uns nicht schriftlich bestätigt sind, ab Lager bzw. ab Werk zzgl. gesetzlicher MWSt. In den Preisen ist nicht enthalten die Verpackung, die gesondert berechnet wird.

3 Eigentumsvorbehalt und Sicherungen:
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel:

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Hohe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt.

Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel: Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Verlust, Beschädigung, Pfändung oder andere Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung, der an uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mitzuteilen, im Falle der Pfändung der Vorbehaltsware unter Übersendung des Pfändungsprotokolls und im Falle der Pfändung der abgetretenen Forderungen unter Übersendung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Etwaige uns durch lnterventionen entstehende Kosten hat der Besteller zu erstatten. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabmindert, sind wir ohne weiteres berechtigt, sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware oder sofortigen Bezahlung zu verlangen, ferner nach unserer Wahl für noch zu liefernde Ware Sicherstellung oder Vorauszahlung.

6. Zahlungen:
Zahlungen sind innerhalb einer Zahlungsfrist von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir - vorbehaltlich weiterer Rechte und Ansprüche - berechtigt, Verzugszinsen von jährlich 3% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Annahme von Wechseln
und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sofern von uns Schecks oder Wechsel angenommen werden, erfolgt die Hereinnahme nur zahlungshalber. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung. Diskontspesen sind uns zu vergüten. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung von uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogener. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung oder bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen, auch wenn sie gestundet oder wenn Ratenzahlungen vereinbart sind, sofort fällig. Wir sind in diesen Fällen auch befugt, zahlungshalber angenommene Wechsel oder Schecks zurückzugeben und auf die ursprüngliche Forderung zurückzugreifen. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Lieferfristen, Nichtabnahme:
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist, ist der Besteller zum Rücktritt erst berechtigt, wenn auch eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist. Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist verlängert sich angemessen, falls uns deren Einhaltung infolge von durch uns nicht beherrschbaren Umständen, wie Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Energiemangel, Verkehrsstörungen, Brandschäden, Arbeitskampfmaßnahmen o.ä. bei uns oder unseren Zulieferanten nicht möglich ist. Sollten die erwähnten Umstände länger als 4 Wochen andauern, Ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Teillieferungen sind zulässig. Die Mitteilung der Abhole- oder Versandbereitschaft steht der Lieferung gleich. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, eine Nachfrist zur Abnahme von 5 Tagen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz können wir ohne Nachweis des Schadens 10% des Kaufpreises fordern; die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

8. Versand:
Der Versand der Ware erfolgt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers bzw. Empfängers.

9. Gewährleistung:
Für Mängel zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: Wir werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, die infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Ausführung oder mangelhaften Materials unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden. Wird eine uns zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten oder wird die Nachbesserung unmöglich oder von uns verweigert oder kam eine Einigung über die Höhe der Minderung der Besteller eine Einigung über die Höhe der Minderung nicht zustande, ist der Besteller auch berechtigt, Wandlung zu verlangen.Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnützung oder auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, äußere mechanische oder atmosphärische Einflüsse entstehen. Für gebrauchte Maschinen, Apparate oder sonstige Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, daß wir uns in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich zu einer Gewährleistung verpflichtet haben. Eine laut unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesicherte Gewährleistung erfolgt mit der Maßgabe, zu einer Gewährleistung erfolgt mit der Maßgabe, dass wir den Mangel innerhalb angemessener Frist unentgeltlich beseitigen. Wird eine uns zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten oder wird die Nachbesserung unmöglich oder von uns verweigert, kann der Besteller Minderung verlangen. Weitere als in den vorstehenden Bestimmungen angegebene Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers gehen im Rahmen der Gewährleistung anfallende Transportkosten zu dessen Lasten.Die Ansprüche des Bestellers auf Grund einer begründeten Bemängelung verjähren, soweit in unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes angegeben ist, innerhalb von 6 Monaten ab der Lieferung.

10. Beanstandungen, Rücksendungen, Zurückbehaltungsrecht:
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind uns unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware oder sonstigen Leistung schriftlich mitzuteilen; andere Mängel sind uns unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich bekanntzugeben. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung gilt die Lieferung als genehmigt. Rücksendungen sind nur im vorherigen Einvernehmen mit uns zulässig. Bei begründeter Bemängelung ist der Besteller nur insoweit zur Zurückhaltung von Zahlungen berechtigt, als der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mangel steht. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten bei einer Mängelrüge über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

11. Sonstige Ansprüche:
Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist, ausgeschlossen.

12. Gerichtsstand:
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckansprüche, Göppingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Storz Elektro- & Schweißtechnik Stuttgarter Straße 132 /1 D-73066 Uhingen